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OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 4 PA 158/13 |
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§ 42 Abs. 2 VwGO; § 4 Baumschutzsatzung
Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten einer Baumschutzsatzung nur auf Antrag der Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten der mit geschützten Bäumen versehenen Grundstücke - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 42 Abs. 2; Baumschutzsatzung § 4
Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten einer Baumschutzsatzung nur auf Antrag der Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten der mit geschützten Bäumen versehenen Grundstücke - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten einer Baumschutzsatzung nur auf Antrag der Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten der mit geschützten Bäumen versehenen Grundstücke
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 03.06.2013 - 5 A 4346/12
- OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 4 PA 158/13
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Saarland, 07.06.2017 - 2 A 361/17
Ausnahmen von Baumschutz-Satzungen
Das lässt unschwer erkennen, dass auch den Grundstücksnachbarn eine Befugnis zukommen muss, einen entsprechenden Antrag zu stellen und so das erwähnte - aus ihrer Sicht - Durchsetzungshindernis für ihrerseits reklamierte Ansprüche auf Beseitigung des Baumes auszuräumen, sowie gegebenenfalls Rechtsbehelfe gegen eine Ablehnung derartiger Anträge durch die satzungsgebende Gemeinde einzulegen.(vgl. zur Zulässigkeit entsprechender Verwaltungsanträge von Nachbarn beispielsweise OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.9.1998 - 2 R 2/98 -, NUR 1999, 531;… Schumacher/Fischer-Hüftle, Bundesnaturschutzgesetz, 2. Auflage 2011, § 29 Rn 21, m.w.N.) Ob demgegenüber einem privatrechtliche Ansprüche auf Beseitigung titulierenden zivilgerichtlichen Urteil gleichzeitig eine Verpflichtung des Eigentümers des Baumes entnommen werden könnte, eine Ausnahme von den Verboten der Baumschutzsatzung selbst zu beantragen,(so OVG Lüneburg, Urteil vom 30.7.2013 - 4 PA 158/13 -, bei juris) um die beschriebene "Pattsituation" aufzulösen, kann für die Entscheidung im vorliegenden Rechtsstreit über die Klagebefugnis gegen eine der Beigeladenen erteilte Ausnahme dahinstehen. - VG Berlin, 03.09.2014 - 24 K 366.13
Anspruch des Nachbarn auf Erteilung einer öffentlich-rechtlichen Fällgenehmigung; …
Nach Auffassung der Kammer ist der Nachbar nicht berechtigt, die Fällung fremder Bäume auf einem anderen Grundstück zu beantragen (vgl. Urteil vom 8. Mai 2014 - VG 24 K 179.13 -, m.w.N., vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 PA 158/13, zitiert nach juris; BGH Urteil vom 26. November 2004 - V ZR 83/2004 -, zitiert nach juris).